CE-Kennzeichnung und Personalsicherheit

Jeder Hersteller muss bei der Erstellung einer Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG durchführen. Er ist somit verpflichtet vor dem erstmaligen Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum, alle mit seiner Maschinen/Maschinenanlagen verbundenen Gefahren zu ermitteln und diese zu analysieren.

Die für das Konformitätsbewertungsverfahren notwendigen Arbeiten sind nach der Instruktionspflicht (ProdSG) in folgenden Dokumente schriftlich auszuführen.

Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100

Risikoeinschätzung nach ISO 13849-1 (Performance Level _ PLr) bzw. ISO 62061 (Sicherheitsintegrationslevel _ SIL)

Gebrauchsanleitung nach EN 82079-1:2011

Erst nach Erstellung sämtlicher Unterlagen darf das CE Zeichen an die Maschine angebracht werden.

Somit ist aus dem CE-Aufkleber, den viele Hersteller von der Rolle vor Auslieferung an die Maschine klebten, ein Zeichen für rechtliche Sicherheit für den Maschinennutzer geworden. Wenn Sich die Hersteller an diese rechtlichen Vorgaben halten.

Unser Unternehmen kann Ihnen mit jahrelanger technischer Erfahrung und laufender Weiterbildung im Bereich Normen und Sicherheit bei der Erstellung der notwendigen und rechtlich vorgeschriebenen Unterlagen helfen, die für die Erstellung einer Konformitätserklärung und damit verbundenen Anbringung des
CE-Kennzeichens notwendig sind.

Hierbei legen wir äußerste Sorgfalt auf die Sicherheit Ihres Personals.