Risikobeurteilung

Um alle geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln, hat der Maschinenhersteller nach der neuen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab dem 29.12.2009 eine Risikobeurteilung für seine Maschine durchzuführen.

Zum erlaubten Inverkehrbringen in die EU-Mitgliedsstaaten müssen Risikobeurteilungen erstellt werden für

  • Maschinen,
  • auswechselbare Ausrüstungen,
  • Sicherheitsbauteile,
  • Lastaufnahmemittel,
  • Ketten, Seile und Gurte
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen

Unser Unternehmen kann Ihnen mit jahrelanger technischer Erfahrung und laufender Weiterbildung im Bereich Normen und Sicherheit bei der Erstellung der notwendigen rechtlich vorgeschriebenen Unterlagen für Sondermaschinen/Maschinenanlagen helfen.

Risikobeurteilung nach DIN EN 14121 -1 bis zur Inbetriebnahme

  • Die Erstellung des ersten Teils der Risikobeurteilung bezieht sich auf den Zeitraum Beginn Konstruktion/Projektierung bis zur Inbetriebnahme.
    • Unterstützung bei der Projektierung von Neumaschinen, Normenrecherche
    • Unterstützung während der Konstruktion von Neumaschinen
  • Überprüfung der Unterlagen von Zulieferteilen im Sicherheitsbereich
    • Erstellung von Risikobeurteilungen von Vorrichtungen, Normenrecherche nach Änderungen/Ergänzungen
    • Inkl. der notwendigen Einbauanleitungen
    • Unterstützung bei der Änderung/Erweiterung von Neumaschinen 
    • Erstellung von Risikobeurteilungen von Neumaschinen, Normenrecherche nach Änderungen/Ergänzungen
    • Unterstützung bei der Beurteilung von Unterlagen von  Fremdmaschinen 

Risikobeurteilung nach DIN EN 14121 -1 bei / nach Inbetriebnahme

Im Zeitraum der Inbetriebnahme bis zur Auslieferung erstellen wir eine Validierung nach DIN EN 13849-2 der Maschine bzw. von mehreren Maschinen in einer Maschinenanlage.

Validierung - Bestätigen aufgrund einer Untersuchung durch Bereitstellung eines Nachweises, dass die besonderen Forderungen für einen speziellen beabsichtigten Gebrauch erfüllt worden sind - der Maschine bzw. von mehreren Maschinen in einer Maschinenanlage.

  • Erstellung der Risikobeurteilungen/Risiskoeinschätzungen der Einzelmaschinen aus Eigenfertigung
  • Erstellung von Risikobeurteilungen/Risiskoeinschätzungen von Fremdmaschinen nach Änderungen/Ergänzungen
    • Der Gesetzgeber schreibt eine schriftliche Dokumentation des gelieferten Zustandes der Maschine vor.
  • Wir erstellen Risikobeurteilungen mit den Methoden PHA (vorausschauende Analyse) / FMEA (Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse von Produkten)
    mit
  • bei den Risikoeinschätzungen mit
    • farblichen Ergebnissymbolen.

Ausgabe der Risikobeurteilung

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, dass Techniker ungerne viel Text lesen. Diese Phänomen haben wir schon bei der Erstellung von unseren Betriebsanleitungen genutzt.

Eine kleine Illustration und ein kurzer Text erwachen direkt die Neugier eines Technikers.

Die meisten Risikobeurteilungen bestehen nur aus Texten bei denen manche Textinformationen nach geraumer Zeit nur vom Ersteller selber gedeutet werden können. Wir haben uns für die praxisnahe und verständliche Lösung mit Bildern/Illustrationen und kurzen verständlichen Texten entschieden.

Wir erstellen Bilder von den Gefahrenstellen bei denen der Betrachter sofort weiß, um welche Situation es sich handelt . Der kurze Text ist nur noch eine gedankliche Ergänzung.

Normenhilfe

Unser Unternehmen erstellt die Risikobeurteilungen für Sondermaschinen nach den neuesten DIN EN ISO-Normen.

Für viele Unternehmen ist die Beschaffung aller für Ihr Unternehmen evtl. anwendbaren Normen bei öfters wechselnden Konstruktionsaufgaben eine doch hohe finanzielle Belastung. Zu den reinen Beschaffungskosten kommt dann ja noch die Zeit, sich in die Normen einzuarbeiten und diese dann anzuwenden.

Da viele Firmen auf Grund der Wirtschaftskrise Ihr Personal auf ein Minimum reduziert haben, sind die verbleibenden Konstrukteure mit der anfallenden Arbeit schon sehr belastet.

Sich mit den neuesten Normen zu beschäftigen kommt der Erstellung eine Betriebsanleitung gleich. Die möchte auch keiner schreiben.

Aus all diesen Gründen geben wir unseren Kunden bei den Risikobeurteilungen kleine Hilfestellungen.
Wir bestimmen nicht nur die für einen Sicherheitsfall notwendige Norm und den dazugehörigen Normenabschnitt, sondern noch einen kleinen Hinweistext dem Normtext entsprechend.
Dadurch weiß der Leser der Risikobeurteilung, was der Gesetzgeber zu diesem Punkt vorschreibt.

Piktogramme

Selbstverständlich schlagen wir unseren Kunden die notwendigen Piktogramme zum behandelten Thema vor.