Risikobeurteilung verschiedener Maschinen

Risikobeurteilung von Neumaschinen

Als Dienstleister im Bereich Riskobeurteilungen/Technische Dokumnentation ist es schwierig , einen Kunden davon zu überzeugen, dass wir bei der Konstuktion hinsichtlich Sicherheitsaspekte helfen können.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Risikobeurteilungen als Validierung durchgeführt werden.

  • Wir erstellen für unsere Kunden folgende Unterlagen bei Neumaschinen:
    • Konformitätserklärung
    • Risikobeurteilungen nach MRL 2006/42/EG, EN ISO 12100, DIN EN ISO 13857, EN ISO 13849-1/2,
    • Risikoeinschätzungen nach EN ISO 12100, EN ISO, 13849-1, EN 62061
    • Gebrauchsanleitungen DIN EN 82079-1, MRL 2006/42/EG EN ISO, EN ISO 12100, EN 62061,

Sicherheitsbestimmungen bei Vorrichtungen

Vorrichtungen sind nicht motorisch angetriebene Maschinenteile zum Einbau in eine Maschine.

Da diese Vorrichtungen auch nach der Maschinenrichtlinie erstellt werden, muss hier eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung erstellt werden.

In der Montageanleitung muss der Hersteller auf Gefahren beim Einbau der Vorrichtung hinweisen.

Auch in diesem Falle können wir Sie unterstützen. Wir erstellen die Montageanleitung in der gleichen Weise wie unsere Betriebsanleitungen, mit Illustrationen und kurzen Ergänzungstexten.

Selbstverständlich erstellen wir die Einbauerklärung mit.

 

Sicherheitsfragen bei Gebrauchtmaschinen

Gebrauchtmaschinen fallen laut Gesetzgeber nicht unter die EG-Maschinenrichtlinie, da diese grundsätzlich nur das erstmalige Inverkehrbringen regelt.

Gebrauchtmaschinen müssen jedoch  so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährden (§7 BetrSichV).

Die evtl. Sicherheitsüberprüfung von Gebrauchmaschinen ist von vielen Faktoren abhängig, z.B.:

  • Wann wurde die Maschine in Betrieb genommen?
  • Sind die Anforderungen der AMBV bei Baujahr vor 1993 erfüllt ?
  • Existieren Unterlagen über den Originalzustand der Maschine bei Baujahr nach 1993 (Betriebsanleitung, Zeichnungen, Konformitätserklärung).
  • Ist die Maschine seit dem Inverkerbringen maßgeblich verändert worden (im Sicherheitsbereich)?
  • Kommt die Maschine aus einem EWR-Staat vor oder nach 1993?

Bei all diesen Fragen hinsichtlich Gebrauchtmaschinen und deren Herkunft und Baujahr muss ein Punkt ganz klar herausgestellt werden:

Die Maschinen müssen sicher sein und das muss dokumentiert sein.

Deshalb sollten bei der Inbetriebnahme von Gebrauchtmaschinen die neue Maschinenrichtlinie (innerhalb der kommerziellen Möglichkeiten) angewendet werden.

Risikobeurteilung bei Maschinenanlagen

Der Anlagenhersteller, der eine neue Maschinenanlage inverkehrbringt, hat das GPSG und die 9. GPSGV und damit auch die Maschinenrichtlinie zu beachten.

Konformitätserklärung einer Maschinenanlage mit Neumaschinen

Besteht nach dem Zusammenenstellung von mehreren einzelnen Neumaschinen eine technologische, elektrische und sicherteitstechnische Verbindung zwischen den Einzelmaschinen, muss der Betreiber eine neue Konformitätserklärung erstellen. Dies beinhaltet auch eine Risikobeurteilung der Gesamtanlage in allen Lebenslagen. Eine Gebrauchsanleitung der Gesamtanlage ist ebenfalls zu erstellen.

Konformitätserklärung einer Maschinenanlage mit Gebrauchtmaschinen (betriebsinternes Verschieben der Maschinen)

Verwendet der Anlagenhersteller im Rahmen des Anlagenbaus gebrauchte Maschinen, muss auch diese im Rahmen der Gesamtkonformität der neuen Anlage der Maschinenrichtlinie entsprechen.

Hierbei sind wiederum die Bedingungen für die Sicherheitsbestimmungen für Gebrauchtmaschinen zu betrachten.

Existieren z.B. keine Unterlagen oder nur ungenügende Unterlagen von den Gebrauchtmaschinen, erstellen wir für Ihr Unternehmen folgende Unterlagen:

  • Risikobeurteilungen nach MRL 2006/42/EG, DIN EN ISO 12100, DIN EN ISO 13857, EN ISO 13849-1/2, BetrSichV
  • Risikoeinschätzungen nach EN ISO 12100, 13849-1, EN 62061
  • Gebrauchsanleitungen DIN EN 82079-1, MRL 2006/42/EG EN ISO, DIN EN ISO 12100, EN 62061,
  • Konformitätserklärung

Die Risikobeurteilungen und - einschätzungen werden für jede Einzelmaschinen erstellt. Ebenfalls wird eine Risikobeurteilung, - einschätzung für die Gesamtanlage erstellt.

Beim nächsten Zusammenbau einer neuen Anlage mit Gebrauchtmaschinen (betriebsinternes Verschieben der Maschinen) brauchen dann nur noch die Gesamt-Risikobeurteilung und - einschätzung inkl. Konformitätserklärung erstellt werden.

Die gleiche modulare Arbeitsweise würde auch bei den Gebrauchsanleitungen erfolgen.